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gvo

E 421
Mannit

Erläuterung

Mannit, das chemisch zu den Zuckeralkoholen gehört, kommt als Zwischenprodukt des Kohlenhydratstoffwechsels in vielen Pflanzen und Algen vor. Seine Süßkraft ist etwa halb so groß wie die des Zuckers, im Gegensatz zu diesem kann jedoch Mannit ohne die Hilfe von Insulin verwertet werden. Mit etwa 2,4 kcal/g ist der Energiegehalt von Mannit nur wenig geringer als der von Zucker. Der Zuckeraustauschstoff wirkt nicht Karies auslösend.

Herstellung

Mannit wird mit Hilfe von Enzymen aus Mannose oder fructosereichem Invertzuckersirup gewonnen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Mannit ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts, Speiseeis
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren und Kaugummi
  • Soßen
  • Senf
  • Nahrungsergänzungsmittel

Mannit wird darüber hinaus als Trägerstoff für Aromen und Vitamine eingesetzt.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Mannit gilt als unbedenklich.
  • Beim Verzehr größerer Mengen kann es zu Durchfall und Blähungen kommen. Lebensmittel, in denen der Anteil an Zuckeraustauschstoffen bei mehr als 10 % liegt, tragen daher den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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